Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bremen, auf dem AB Zubringer Arsten, FR Dreye / Weyhe ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM 1, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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