Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Oldenburger Straße, FR einwärts die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät PoliScan FM1 und Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 73 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandter Vordruck Anhörung
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