Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, Richard-Boljahn-Allee, FR aus., Höhe Bischof-Ketteler-Str. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 11 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Traffiphot S mit Frontfoto ergab 61 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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