Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremerhaven, auf der Cherbouger Str., Höhe Fußgängerbrücke, FR Osten die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 63 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremerhaven übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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