Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bruchmühlbach, A 6, in Höhe km 645,7, Gem. Bruchmühlbach, Brücke Vogelbach, FR Mannheim nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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