Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Brunnthal, Lkr. München, A 8, München-Salzburg, AB 1000, ST 1,766, Ri. Salzburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsytem VKS4.5 ,Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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