Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h wurde, bei zulässigen 60 km/h in Büttel, auf dem Holstendamm, ( K 58 ) festgestellt. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 85 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

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