Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Ri. Hannover mit 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Frontfoto 85 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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