Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Abfahrt Burg Zentrum, Ri. Hannover um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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