Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Baustelle, Ri. Hannover begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 56 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 116 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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