Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Ri. Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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