In Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Ri. Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Frontfoto 82 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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