Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 10.05.2016 in Burscheid-Ösinghausen, Großösinghausen, Fahrtrichtung Rotdornallee um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde schriftliche Verwarnung mit 25,00 € Verwarnungsgeld ausgesprochen. Festgestellt wurden 45 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax Digital, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bergisch Gladbach
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