Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Castrop-Rauxel, A 42, km 53,899, RF Dortmund nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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