Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Eubaer Straße, gegenüber HNr. 143 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 53 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung

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