Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Frankenberger Straße 283 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 38 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Traffistar S 330 mit Foto ergab 88 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung

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