Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Jägerschlößchenstraße HNr. 38 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 43 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 13 km/h und führte zur Schriftlichen Verwarnung/Anhörung mit Verwarnungsgeld. Verwarnungsgeld: 50,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz

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