Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Kleinolbersdorf-Altenhain, Shakespeare Straße ggü. HNR 12-10 die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 60 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung
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