Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Neefestraße., i.H. Neeefeprak, FR Südring die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 67 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung
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