Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Chemnitz, Zschopauer Straße, 60 m vor Einmündung Richterweg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.
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