Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cottbus, Nordring, Höhe An der Windmühle, FR Kreisverkehr die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 85 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Cottbus übersandte Formular Anhörung

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