Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cottbus, Stadtring, FR Straße der Jugend die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 66 km/h bei zulässigen 50 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 16 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Cottbus übersandte Zeugenfragebogen
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