Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 09.11.2015 in Darmstadt, auf der BAB 5, /BAB 67, km 520,700, Frankfurt/Mannheim um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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