Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Denklingen, B 17, Abschnitt 380, km 1.650, Ri. Schongau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 145 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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