Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 09.04.2016 auf der BAB, Petersdorfer Brücke, Baustelle, km 38,5, Richtung Rostock um 27 km/h, bei erlaubten 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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