Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Legden, auf der BAB 31, bei km 52,225, FR Bottrop die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken

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