Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Bad Sachsa, auf der B 243n, Abs. 20, St. 1,9. Bahnunterführung Rtg. Mackenrode mit 43 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 113 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungs im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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