Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, A 7, km 59,485, in Rtg. Süden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 81 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandt.

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