Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, A 7, km 59,485, in Rtg. Süden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 1133 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Zeugenfragebogen
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