Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Coppenbrügge, auf der B 1, Abschnitt 180, Höhe Bahnbrücke, Richtung Coppenbrügge die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 39 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät eso ES3.0 wurden 89 km/h mit Fahrerfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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