Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Güllesheim, auf der B 256, km 2.008, FR Altenkirchen die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät ES3.0 durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 105 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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