Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, Höhe Parkplatz, km 290,000, Rtg. Göttingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan FM1mit Foto 129 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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