Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Heyersum, B 1, km 9,960, FR Hameln um 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Vordruck Anhörung
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