Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Königslutter auf der BAB 2, bei km 150,4, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 3.2 3D ( VKS select) festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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