Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Mariengarten, BAB 7, Höhe km 278,00, Rtg. Göttingen um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet,. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung
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