Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, in der Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 126 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Messgerät ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.
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