Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Neuweiler-Agenbach, B 294, Abzw. Agenbacher Sägemühle mit 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Calw übersandt.

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