In der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 124 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen eröffnete Ordnungswidrigkeitenverfahren
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