Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Formular Anhörung
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