Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Northeim, B 3, i.H. Eim. Waldschänkenweg, FR Einbeck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 91 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Poliscan FM1, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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