Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Seesen-Bilderlahe, auf der A 7, km 220,2, A. 140, St. 3,3, RF Süd die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 118 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 38 km/h und führte zur Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Anhörung

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