Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 18 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung  mit TraffiStar S 330 ergab 78 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

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