Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Hattorf, B 27, Höhe Campingplatz Oderbrücke, Abs. 280, St. 350, Rtg. Göttingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 wurden 130 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen
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