Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Zeugenfragebogen
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