Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Horst, BAB 7, Hh. Brücke K 10, Horster Landstraße um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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