Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, in Fahrtrichtung Nord, linke Spur außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Drucksensoren, Messgerät: Traffipax TraffiStar S 330 ergab 122 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen
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