Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Norderstedt, B 433, Umgehung Fuhlsbüttel, km 8,3, Fahrtrichtung Norderstedt, linke Spur um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Formular Anhörung
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