Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Rivenich, auf der BAB 1, bei km 119,1, FR Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,65 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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