Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Sigmaringen, L 456, Sigmaringen-Krauchenwies, Höhe Josefslust. km 1.150 mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Sigmaringen übersandt.
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