Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Wartjenstedt, auf der B 6, Rtg. Goslar, i.H. km 18,550, vor Unterführung A 39 um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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